Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Angebot zum Kindergarten. Eltern haben einen rechtlichen Anspruch auf Betreuung, wenn ihr Kind das 1. Lebensjahr vollendet hat, auch ohne Berufstätigkeit. Die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung erfolgt durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt Stolberg). Die Betreuungskosten eines Kindes durch eine Kindertagespflegeperson sind gleichgesetzt mit den Betreuungskosten der Kita. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, nach der Elternbeitragstabelle der Kommune.